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Nahrungsergänzungsmittel sind keine Lebensmittel

Flüssige Nahrungsergänzungsmittel sind Getränke, zumindest im Umsatzsteuerrecht. Nahrungsmittel sind in der Regel mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% zu versteuern. Aber auch in diesem Fall gibt es Ausnahmen. Die meisten Getränke und Luxuslebensmittel unterliegen dem Regelsteuersatz. Alkoholische Getränke gehören auch in diese Kategorie. Nun gibt es ein neues Urteil, über das hier berichtet werden soll. Die Klägerin hat einen Handel mit biologischen Kur- und Heilmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln betrieben.

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